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Ball & Triko Konfigurator |
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Informationen |
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| Allgemeine Zahlung- und Lieferbedingungen |
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Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt ohne ausdrückliche Annahmeerklärung des Verkäufers zustande, es sei denn, des der Verkäufer den Auftrag ablehnt und zwar durch Absendung einer schriftlichen Mitteilung an den Käufer innerhalb von 10 Arbeitstagen.
Erfüllungsort
Für die Lieferung und Zahlung ist München zuständig. Auch für Wechsel- und Scheckklagen.
Ein Schiedsgerichtsverfahren ist ausgeschlossen.
Lieferung
Die Lieferung der Ware erfolgt ab Werk.
Versandkosten tragen den Käufer. Die Ware reist auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Bei höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen sowie unverschuldeten Betriebsstörungen kann die Lieferung ohne weiteres um die Dauer der Behinderung verzögert werden. Schadenersatzansprüche jeglicher Art sind in den vorgenannten Fällen ausgeschlossen.
Versicherung
Erfolgt nur auf ausdrücklichen Wünsch des Käufers und auf dessen Rechnung.
Mängelrüge
Beanstandungen sind unverzüglich vorzunehmen und können berücksichtigt werden, wenn sie spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Empfang der Ware durch den Käufer, dem Verkäufer gegenüber schriftlich erfolgen. Handelsübliche oder geringe technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, Ausrüstung des Designs dürfen nicht beanstandet werden. Sofern wir die Ware nach Mustern, Modellen, Zeichnungen oder anderen Angaben eines Kunden herstellen, übernimmt der Kunde die Gewähr dafür, dass durch die Anlieferung und den Verkauf dieser Ware Schutzrechte dritter nicht verletzt werden. Für alle Schäden, die uns aus der Geltendmachung solcher Schutzrechte entstehen, hat uns der Käufer schadlos zu halten.
Zahlung
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt Verzugszinsen über jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. Außerdem werden bei Zahlungsverzug alle anderen Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofort fällig.
Rechnungen sind zahlbar ohne jeden Abzug 30 Tagen rein netto.
Bei Völliger Zahlung der fälligen Rechnungsbeträge, einschließlich verzinsen, ist der Verkäufer zu keinen weiteren Lieferungen aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtet. Verschlechterung der Zahlungsfälligkeit des Käufers berechtigt den Verkäufer, Zahlungen vor Ablauf des vereinbarten Zahlungstermins zu fordern.
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der gegenseitigen Geschäftsbeziehung entstandenen und noch nicht bestehenden Forderungen des Verkäufers, gegen Käufer, Eigentum des Verkäufers. Der Käufer kann jedoch die Ware im Rahmen eines ordnungsmäßigen Geschäftsbetriebes veräußern. Jeder Verpfändung oder Sicherungsübereinigung dieser Ware zu Gunsten dritter, ist ohne Zustimmung des Verkäufers unzulässig. Bei Pfändung durch dritte, muss der Käufer dem Verkäufer unverzüglich Anzeige machen.
Mit einer Zahlungseinstellung, der Beantragung oder Eröffnung des Konkurses, eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens, einem Scheck- oder Wechselprotest oder einer erfolgten Pfändung erlischt das Recht zum Weiterverkauf oder Verarbeitung der Waren und zum Einzug der Außenstände. Danach eingehende abgetretene Außenstände sind sofort auf einem Sonderkonto anzusammeln.
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